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AGB

1. Allgemeines

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Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen der vikalina GbR genannt. Mit der verbindlichen Angebotsbestätigung erkennt der Kunde die AGB vollständig an. Alle Angebote, die durch vikalina gemacht werden, sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn das Angebot schriftlich vom Kunden bestätigt wurde. Im Anschluss erhält der Kunde eine verbindliche Auftragsbestätigung. Inhalt und Umfang des geschlossenen Vertrages entsprechen der schriftlichen Auftragsbestätigung von vikalina. Abweichende oder ergänzende Absprachen sind nur gültig, wenn sie durch vikalina schriftlich bestätigt werden.

Alle Mietartikel sind Eigentum der vikalina GbR.

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2. Vermietung von Dekoration, Stoffartikeln, Sonstiges für Veranstaltungsbedarf

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2.1 Mietvertrag

Ein Mietvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde den Vertrag rechtsgültig gegengezeichnet und die Anzahlung geleistet hat. Der Mietzeitraum beginnt mit Übergabe der gemieteten Gegenstände. Der Mietvertrag endet mit Rückgabe der gemieteten Gegenstände an den Vermieter.

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2.2 Preise

Alle Preise gelten „ab Werk" und gelten damit für Selbstabholer. Preisänderungen sind vorbehalten. Weitere auftragsbezogene Kosten (Transportkosten, Auf- und Abbau der Dekoration, etc.) werden gesondert ausgewiesen. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

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2.3 Kaution

Es fällt eine Kaution in Höhe von 20 % des gesamten Mietpreises an. Diese wird nach korrekter Rückgabe und Kontrolle der gemieteten Gegenstände an den Mieter durch die vikalina GbR zurückgezahlt.

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2.4 Zahlungsbedingungen

Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Rechnungsbetrages fällig. Weitere 30 % des gesamten Rechnungsbetrages sind 14 Tage vor der Veranstaltung zu zahlen. Der Restbetrag ist bei Übergabe der Mietgegenstände fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn der Betrag in der Kasse eingegangen ist. Die Rechnung ist ohne Abzug von Skonto, etc. zu zahlen. Eine Rechnung in Papierform ist nicht geschuldet.

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2.5 Mietdauer

Die Vermietung der Artikel erfolgt für einen Mietzeitraum von 4 Tagen (= 1 Mieteinheit), auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden. Wenn der Mieter die Mietgegenstände nicht fristgerecht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer informieren. Eine Verlängerung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Gibt der Mieter sämtliche übernommenen Mietgegenstände nicht fristgerecht zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurück, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. In diesem Falle wird für jeden weiteren angefangenen Tag eine Gebühr von 25 % des gesamten Mietpreises berechnet.

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2.6 Lieferung

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als solche bezeichnet sind. Für Liefer- oder Abholservice innerhalb von 20 km wird eine Transportpauschale von 50,00 € bis zum Hauseingang berechnet. Je weiterem angefangenen Kilometer werden 0,70 € berechnet. Die Transportkosten beinhalten nicht den Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln der gemieteten Gegenstände. Bei der Lieferung und Abholung der angemieteten Gegenstände hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Ware in Empfang nimmt. Bei Übernahme der Gegenstände muss der Mieter die Ware sofort kontrollieren und der Empfang auf dem Lieferschein unterzeichnet werden.
Bei Übernahme der Gegenstände beginnt die Haftung des Mieters. Am vereinbarten Abholtermin müssen die angemieteten Gegenstände vollständig, sortiert und sauber bereit stehen (der Anlieferung entsprechend).

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2.7 Abholung und Transport

Der Mieter muss für einen vorschriftsgemäßen Transport der Mietobjekte Sorge tragen. Die Mietmaterialien müssen in einem geschlossenen Fahrzeug transportiert werden. Bei Übernahme der Gegenstände muss der Mieter die Ware sofort kontrollieren und die Empfangsbestätigung unterzeichnen. Bei Übernahme der Gegenstände beginnt die Haftung des Mieters.

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2.8 Erfüllungsort und Gefahrenübergang

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der vikalina GbR in 38554 Weyhausen oder 38448 Vorsfelde. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die gemieteten Gegenstände durch den Mieter selbst abgeholt und zurückgebracht. Bei Abholung der angemieteten Gegenstände muss der Mieter die Bestellung auf Vollständigkeit und Tauglichkeit kontrollieren. Sollte die Lieferung nicht vollständig oder beschädigt sein, muss der Mieter den Vermieter beim Empfang der angemieteten Gegenstände unverzüglich informieren.

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2.9 Haftung

Die angemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die angemieteten Gegenstände in Empfang nimmt. Der Mieter haftet während der Mietdauer für alle Schäden, die aus der Benutzung der angemieteten Gegenstände resultieren. Bei Beschädigung, Bruch oder Verlust ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus verursacht werden. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die durch und bei der Benutzung der Mietgegenstände eintreten. Die angemieteten Gegenstände dienen nur zum Zwecke der Dekoration.

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2.10 Bruch, Beschädigungen, Fehlmeldungen

Von der Übernahme bis zur Rückgabe der gemieteten Gegenstände trägt der Mieter die Verantwortung. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Fehlmengen erst nach abgeschlossener Reinigung ermittelt werden können. Beschädigte und fehlende Gegenstände werden zu Wiederbeschaffungskosten dem Mieter in Rechnung gestellt. Beschädigungen sind unter anderem Brandlöcher, Risse, Kerzenwachs, Stockflecken und ähnliches. Um Stockflecken zu vermeiden, muss die Mietwäsche vor dem Versand komplett trocken sein. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung resultieren, gegen den Vermieter geltend machen.

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2.11 Reinigung

Der Mieter muss die gemieteten Gegenstände sorgfältig behandeln und vor Rückgabe grob säubern. Der Vermieter übernimmt die End-Reinigung der Gegenstände. Bei extrem verschmutzten Artikeln behält sich der Vermieter das Recht vor, die dadurch entstandenen Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen. Sämtliche Textilien müssen trocken zurückgegeben werden.

2.12 Verwendung von Kerzen

Eine brennende Kerze nie ohne Aufsicht lassen
– Die Kerze außerhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren brennen lassen
– Immer mindestens 10 cm zwischen den brennenden Kerzen belassen
– Die Kerze nicht auf oder in der Nähe von leicht entflammbaren Gegenständen lassen
– Kerzen nicht in Zugluft stellen- Kerzen nicht in die Nähe von Wärmequellen stellen
– Kerzen senkrecht aufstellen
– Den Docht vor dem Anzünden auf eine Länge von etwa 1 cm kürzen
– Immer die Flamme ersticken, nicht ausblasen
– Immer einen Kerzenhalter benutzen
– Das geschmolzene Wachs frei von Streichhölzern und anderen Verunreinigungen halten, um das Entflammen zu vermeiden
– Teelichter nur in Behältern und Wärmestövchen mit ausreichender Luftzufuhr verwenden
– Eine brennende Kerze nicht bewegen
– Einen geeigneten Behälter verwenden, da sich diese Kerzen beim Brennen verflüssigen
– Nie eine Flüssigkeit zum Löschen verwenden

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2.12 Stornierung

Der Auftrag muss vom Mieter schriftlich storniert werden. Wird ein erteilter Auftrag vor Mietbeginn storniert, fallen folgende Stornogebühren an: 50% des Auftragswertes bis zu einen Monat vor Mietbeginn, 75% des Auftragswertes bis 14 Tage vor Mietbeginn, 90% des Auftragswertes bei Stornierung weniger als 14 Tage vor Mietbeginn. Die Anzahlung verbleibt zu 100% bei uns, für die Recherche- und Vorarbeit wie Konzept und Design.

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2.13 Veröffentlichung

Der Vermieter behält sich das Recht vor, an Orten, an den Mietgegenstände des Vermieters stehen, zu Marketingzwecken des Vermieters Foto zu machen.

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2.14 Abbildungen/ Fotos

Abbildungen und Fotos sowohl in Broschüren, Flyern, Internetseiten als auch in Präsentationen auf CD/DVD können von der Wirklichkeit geringfügig abweichen.

 

2.15 Sonstiges

Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände nur bestimmungsgemäß für die vereinbarte Veranstaltung zu verwenden. Er verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände pfleglich zu behandeln und in unveränderten und einwandfreien Zustand an die vikalina GbR zurückzugeben. Die Rückgabe hat in den für die Mietgegenstände vorgesehenen Verpackungen zu erfolgen.

Wir nehmen Änderungen der Personenanzahl bis 14 Tage vor dem Event und nur wenn sie sich in einem normalen Verhältnis bis zu 30% der geplanten Menge belaufen, an.

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2.16 Gewährleistung Mietartikel

Weist die Ware bei Gefahrenübergang einen Sachmangel auf, so ist vikalina GbR zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Nachbesserung kann auf den Austausch der mangelhaften Teile beschränkt werden.

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3 Urheberrecht

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Sämtliche Daten, Informationen, Abbildungen, Bilder und Texte sind durch Urheberrechte und andere Rechte geschützt. Die Daten dürfen weder kopiert, noch vervielfältigt, neu veröffentlicht, versendet oder durch andere Mittel verteilt werden. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens vikalina GbR ist keine Verwendung möglich. Bei Verstoß gegen die Urheberrechte behalten wir uns strafrechtliche Schritte vor.

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4 Gerichtsstand

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Gerichtsstand aus dieser Vereinbarung sowie wegen aller anderen aus Geschäftsbeziehungen der Parteien herrührenden Forderungen ist der Standort des Unternehmens vikalina GbR.

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5 Gültigkeit

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Diese Bedingungen sind ab 01.03.2020 gültig. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten in zulässiger Weise am nächsten kommen.

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